Chinesischer Pokémon-Klon verliert Millionen in Urheberrechtsklage
The Pokémon Company verteidigt erfolgreich geistiges Eigentum in einer Urheberrechtsklage in Höhe von 15 Millionen US-Dollar gegen chinesische Unternehmen
Die Pokémon Company hat einen bedeutenden Rechtssieg gegen mehrere chinesische Unternehmen errungen, denen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden, und ein Urteil in Höhe von 15 Millionen US-Dollar erwirkt. Die im Dezember 2021 eingereichte Klage richtete sich gegen die Entwickler von „Pokémon Monster Reissue“, einem mobilen Rollenspiel, denen vorgeworfen wird, Pokémon-Charaktere, -Kreaturen und -Kernspielmechaniken offensichtlich kopiert zu haben.
Das 2015 veröffentlichte Spiel wies auffallende Ähnlichkeiten mit der Pokémon-Reihe auf. Die Charaktere ähnelten stark Pikachu und Ash Ketchum, während das Gameplay die typischen rundenbasierten Kämpfe und die Kreaturensammlung der Serie widerspiegelte. Die Pokémon Company räumte zwar die Existenz anderer Spiele zum Fangen von Monstern ein, argumentierte jedoch, dass „Pokémon Monster Reissue“ über die Inspiration hinausginge und ein reines Plagiat darstelle.
Zu den vorgelegten Beweisen gehörten das App-Symbol des Spiels, das Pikachu-Artwork von Pokémon Yellow verwendete, sowie Werbeanzeigen mit Ash Ketchum, Oshawott, Pikachu und Tepig, mit minimalen Änderungen. Gameplay-Aufnahmen enthüllten außerdem die Einbeziehung von Charakteren wie Rosa aus Black and White 2 und Charmander.
Zunächst forderte The Pokémon Company Schadensersatz in Höhe von 72,5 Millionen US-Dollar, eine öffentliche Entschuldigung und die Einstellung der Entwicklung, des Vertriebs und der Werbung für das Spiel. Während das endgültige Urteil des Mittleren Volksgerichtshofs von Shenzhen niedriger ausfiel, dient die Entschädigung in Höhe von 15 Millionen US-Dollar als starke Abschreckung gegen künftige Urheberrechtsverletzungen. Berichten zufolge haben drei der sechs beklagten Unternehmen Berufung eingelegt.
The Pokémon Company bekräftigte sein Engagement für den Schutz seines geistigen Eigentums, um sicherzustellen, dass Fans auf der ganzen Welt Pokémon-Inhalte ohne Unterbrechung genießen können.
Eine differenzierte Herangehensweise an Fanprojekte
Der ehemalige Chief Legal Officer Don McGowan hat in einem früheren Interview die Haltung des Unternehmens zu Fanprojekten klargestellt. Er erklärte, dass The Pokémon Company nicht proaktiv nach Werken von Fans sucht, sondern eingreift, wenn Projekte deutlich an Bedeutung gewinnen, beispielsweise durch Finanzierungskampagnen. McGowan betonte, dass rechtliche Schritte das letzte Mittel seien und betonte, dass „niemand gerne Fans verklagt.“ Das Unternehmen erfährt in der Regel durch Medien oder direkte Entdeckung von Fanprojekten.
Trotz dieser Richtlinie hat The Pokémon Company Deaktivierungsmitteilungen für einige kleinere Fanprojekte herausgegeben, darunter Erstellungstools, Spiele wie Pokémon Uranium und virale Videos mit von Fans erstellten Inhalten.